Liebe Auszubildende,

Sie haben einen Schulabschluss 10 A der Hauptschule oder Sie besitzen bereits die Fachoberschulreife und möchten den Nachweis des Qualifikationsvermerks haben, um die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben?

Dann ist diese Information für Sie sehr wichtig!

 

Es gibt zwei Zeugnisse nach der Abschlussprüfung!

  • Zeugnis über die vor der IHK oder Handwerkskammer bestandene Abschlussprüfung

Mit diesem Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer bestanden haben (IHK oder Handwerkskammer) und auch das Ergebnis dieser Prüfung wird hier ausgewiesen. Dieses Zeugnis schließt den betrieblichen Teil Ihrer Ausbildung ab! Zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis (bei Berufsschulpflicht) ist ihre Ausbildung abgeschlossen.

 

  • Berufsschulabschlusszeugnis

Dieses Zeugnis dokumentiert Ihre Leistungen in der Berufsschule im letzten Berufsschuljahr. Mit dem Erhalt des Berufsschulabschlusszeugnisses endet die Berufsschulpflicht.

Sie erhalten das Berufsschulabschlusszeugnis, wenn Sie in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von mindestens 4,5 erreicht oder besser haben. Sollte der Schnitt schlechter sein, oder Sie haben z.B. ein Fach mit Note „ungenügend“, erhalten Sie ein Berufsschulabgangszeugnis, mit dem Sie den für den Abschluss der Ausbildung notwendigen Nachweis des Berufsschulbesuches erbringen.

Die Noten auf dem Berufsschulabschlusszeugnis werden aus den beiden letzten Halbjahren und die Noten der vorher abgeschlossenen Fächer zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Es erfolgt eine Gewichtung nach der so genannten Stundentafel. Wird ein Fach also mit z.B. zwei Stunden pro Woche unterrichtet, dann wird dieses stärker gewichtet als ein einstündiges Fach.

Falls Sie einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 besitzen, haben Sie mit der bestandenen Berufsausbildung und dem Berufsschulabschlusszeugnis automatisch den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben!

Mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Fachoberschulreife

  • Mit einer Berufsschulabschlussprüfung von mindestens 3,0 und der bestandenen Berufsabschlussprüfung (IHK, Handwerkskammer) kann der mittlere Schulabschluss (= Fachoberschulreife) zuerkannt werden. Das setzt allerdings den Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse voraus (siehe weiter unten).
  • Sollten Sie den Berufsschulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 2,5 geschafft haben, dann haben Sie sogar die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben (=Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk). Das ist auch dann möglich, wenn Sie die FOR schon erworben haben!

 

Wie können die Englischkenntnisse nachgewiesen werden?

Um die Fachoberschulreife / Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (Q-Vermerk) zu erlangen, sind Englischkenntnisse nachzuweisen. Das ist möglich durch…

  • … die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht in der Berufsschule auf der Stufe B1[1], der mindestens 80 Stunden umfassen muss. Da die Berufsschule im Regelfall nur 40 Stunden anbieten kann, können die weiteren 40 Stunden z. B. durch die Teilnahme an einem vergleichbaren Englischkurs der Volkshochschule ergänzt werden. Das sollte möglichst schon vor dem Ende der Berufsschulzeit erfolgen.

 

  • … durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, das unsere Schule auch anbietet oder

 

  • … durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder

 

  • … durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).

 

Wenn Sie die FOR ohne Q-Vermerk schon besitzen…

  • … durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums). Bringen Sie in diesem Fall Ihr Abschlusszeugnis der vorherbesuchten Schule mit.

 

Wichtig:

Wenn Sie über den Berufsschulabschluss die Fachoberschulreife erwerben können, informieren Sie rechtzeitig vor der Zeugniskonferenz zum Abschlusszeugnis der Berufsschule Ihre Klassenlehrerin / Ihren Klassenlehrer! Bringen Sie Ihrer Klassenleitung dazu mit:

  • Zeugnis der Abschlussprüfung der Berufsausbildung (sofern schon vorhanden),
  • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule,
  • Nachweis der für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse.

 

  • Auf Antrag kann der Ausweis der Fachhochschulreife auch nachträglich erfolgen. Dazu werden die oben genannten Nachweise benötigt.

 

Ansprechpartner:

Für Fragen zum Erwerb der Fachoberschulreife und Fachhochschulreife im Rahmen der Berufsausbildung, wenden Sie sich bitte an:

Johannes Schmoll, j.schmoll@louis-baare-berufskolleg.de

Tel. 02327 96470

 

 

[1] Basis: Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen.