VERKÄUFER/-IN

  • Ausbildungsberuf/e und -dauer

    • Verkäuferin/Verkäufer (2 Jahre)

    • Verkürzung der Ausbildung: Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung), siehe BBiG

    • vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen, siehe hier.

  • Berufsbild

    Verkäufer/innen veräußern Waren und Dienstleistungen. Dazu informieren und beraten sie Kunden und bieten Serviceleistungen an. Sie nehmen Ware an, zeichnen sie aus und präsentieren sie ansprechend. Zudem prüfen sie den Bestand, führen Qualitätskontrollen durch, bestellen Ware nach und nehmen Reklamationen entgegen. www.berufenet.arbeitsagentur.de

  • Aufnahmevoraussetzungen

    • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
      (i. d. R. mindestens Hauptschulabschluss erforderlich)
    • Berufsausbildungsvertrag (die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe)

  • Unterrichtsdauer und -fächer

    Der Unterricht findet an zwei Wochentagen statt und dauert i. d. R. 6 Unterrichtsstunden. Die Schultage variieren zwischen den einzelnen Ausbildungsjahren.

    • Berufsbezogene Fächer
    • Kundenkommunikation und –service
    • Warenbezogene Prozesse
    • Wirtschafts- und Sozialprozesse
    • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
    • Datenverarbeitung
    • Englisch

    • Berufsübergreifende Fächer
    • Deutsch/Kommunikation
    • Religionslehre
    • Politik/Gesellschaftslehre
    • Sport/Gesundheitsförderung

  • Lernfelder (LF)

    • 1. Ausbildungsjahr
    • LF 1
      Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
    • LF 2
      Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
    • LF 3
      Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
    • LF 4
      Waren präsentieren
    • LF 5
      Werben und den Verkauf fördern

    • 2. Ausbildungsjahr
    • LF 6
      Waren beschaffen
    • LF 7
      Waren annehmen, lagern und pflegen
    • LF 8
      Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
    • LF 9
      Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
    • LF 10
      Besondere Verkaufssituationen bewältigen

  • Prüfungen

    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: Verkauf und Marketing, Kassieren und Rechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde.

    Die Abschlussprüfung wird in den Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Kalkulation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt.

  • Weiterbildungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikationen

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